Kochworkshop Mauler x Cinq Sens

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Erleben Sie ein intensives kulinarisches Erlebnis in Zusammenarbeit mit Cinq Sens. An einem exklusiven Abend in kleiner Runde...
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Beschreibung

Erleben Sie ein intensives kulinarisches Erlebnis in Zusammenarbeit mit Cinq Sens.

Kommen Sie an einem exklusiven Abend in kleiner Runde zu uns in die Räumlichkeiten von „Cinq Sens“ in Fontaines (NE) und lassen Sie sich von den Küchenchefs anleiten. In Teams bereiten Sie die verschiedenen Gänge eines Menüs zu und lernen dabei in geselliger Atmosphäre die Techniken der Zubereitung, des Garens und der Anrichtung kennen.

Sobald Sie Ihre Kreationen fertiggestellt haben, nehmen Sie Platz, um das gemeinsam zubereitete Menü zu genießen. Entdecken Sie die Cuvées, die zu den verschiedenen Gerichten passen, und erfahren Sie mehr über ihre Eigenschaften, ihre Herstellung und die Harmonie, die sie mit den servierten Speisen verbindet. Eine wunderbare Gelegenheit, einen kulinarischen Moment zu teilen, sich auszutauschen und ein außergewöhnliches kulinarisches Erlebnis rund um unsere Mauler-Schaumweine zu genießen.

Auf dem Programm:

  • Kochworkshop im Team unter der Leitung der Köche von Cinq Sens
  • Zubereitung und Anrichten der verschiedenen Gänge des Menüs
  • Vorstellung der Mauler-Schaumweine, die nach der traditionellen Methode hergestellt werden
  • Verkostung des zusammengestellten Menüs, begleitet von unseren Cuvées
  • Ein Erlebnis im Zeichen des Miteinanders, der Kreativität und des Genusses

Ein exklusiver Abend, an dem wir gemeinsam kochen, lernen und genießen.

Mauler-Schaumweine und alkoholfreie Getränke sind im Preis inbegriffen.

⚠️ Begrenzte Teilnehmerzahl – Anmeldung erforderlich.

Buchungsbedingungen

  • Jede Buchung ist verbindlich und endgültig.
  • Im Falle einer Stornierung durch den Teilnehmer oder bei Nichterscheinen wird der Buchungsbetrag nicht zurückerstattet.
  • Sollte der Veranstalter gezwungen sein, den Workshop abzusagen, insbesondere aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl, werden die angemeldeten Personen so schnell wie möglich informiert, und die gesamten gezahlten Beträge zurückerstattet.
  • Im Falle einer Absage durch den Veranstalter kann kein weiterer Schadensersatz geltend gemacht werden.

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